§16 besondere Anzeige- und Handlungspflichten
werden Legionellen nachgewiesen hat der Betreiber folgende Pflichten zu erfüllen:
- Ursachenforschung betreiben
- Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen
- Maßnahmen durchführen, die ursächlich für die Verkeimung sind und den technischen Stand der a.a.R.d.T herstellen, zum Schutz der Verbraucher
- unverzügliche Anzeige beim Gesundheitsamt, sowie Meldung über ergriffene Maßnahmen
- Verbraucher sind zu informieren
- Dokumentation (Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen) ist 10 Jahre aufzubewahren