§16 besondere Anzeige- und Handlungspflichten

werden Legionellen nachgewiesen hat der Betreiber folgende Pflichten zu erfüllen:

 

  • Ursachenforschung betreiben
  • Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen
  • Maßnahmen durchführen, die ursächlich für die Verkeimung sind und den technischen Stand der a.a.R.d.T herstellen, zum Schutz der Verbraucher
  • unverzügliche Anzeige beim Gesundheitsamt, sowie Meldung über ergriffene Maßnahmen
  • Verbraucher sind zu informieren
  • Dokumentation (Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen) ist 10 Jahre aufzubewahren