Trinkwasserverordnung

 

Trinkwasser ist das weit verbreitetste und das meistgeprüfte Lebensmittel in Deutschland. Wie jedes Lebensmittel ist Trinkwasser nur begrenz haltbar und verderblich. Wasserwerke überprüfen aus diesem Grund das Trinkwasser regelmäßig und veröffentlichen diese Ergebnisse im Internet. Dies gilt bis heute leider in vielen Bereichen nur bis zur Wasseruhr, da die Betreiber von Hausinstallationen ihre Betreiberpflichten nicht nachkommen.

Erforderlich macht dies die Trinkwasserverordnung.  

 

2001 wurde diese Verordnung wesentlich überarbeitet. Eine Überarbeitung der Trinkwasserverordnung wurde 2011 verabschiedet. Die letzte Fassung der Trinkwasserverordnung ist am 09.01.2018 in Kraft getreten.

 

In der Trinkwasserverordnung  2001 wurde u.a. die Stelle der Einhaltung neu geregelt. Seitdem gilt, dass an jeder Entnahmestelle, auch in der häuslichen Trinkwasserinstallation, an der Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch (trinken, waschen, reinigen) den Parameter der TrinkwV entsprechen muss.

 

Neben der Absenkung von Grenzwerten wie Eisen und Blei wurde 2001 auch erstmals dieperiodische Untersuchung auf Legionellen für öffentliche Gebäude aufgenommen mit dem Grenzwert von 100 KBE/100ml.

 

In der Überarbeitung der TrinkwV 2011 wurden viele Begriffe geändert. U.a. wurde für Legionellen der Grenzwert in einen technischen Maßnahmenwert geändert. Dies ist eine Folge der gesammelten Erkenntnisse, dass Legionellen in der Trinkwasserinstallation vorkommen können, und ab 100 KBE/100ml Legionellen technische Maßnahmen erforderlich sind.

 

Mit der TrinkwV 2012 sind weiter wesentliche Änderungen in Kraft getreten. Nun ist auch der Bestand gewerblicher Großanlagen dem Gesundheitsamt anzuzeigen und bei Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes (§14) meldepflichtig. Dies betrifft u.a. Mietobjekte und Hotelbetriebe. Bei der Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen von 100 KBE/100ml ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen(§16).

 

Großanlagen sind:

Anlagen mit Speichervolumen Warmwasserbereiter >400 ltr.

 

und/oder

 

einem Leitungsvolumen von > 3 ltr. Von Ausgang Warmwasserbereiter bis zur letzten Entnahmestelle.